Das Spenderformular

Füllen Sie dieses Spenderformular ein und schicken Sie es am Spenderregister um registrieren zu lassen ob Sie Spender sein möchten oder nicht. Nach manchen Wochen, empfangen Sie einen Brief mit Ihren Daten. Sie können kontrollieren ob alle Daten richtig sind. In dem Brief steht auch beschrieben was Sie tun sollen, falls Sie Ihre Entscheidung ändern möchten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Falls Sie das Spenderformular nicht schicken, entscheiden Ihre Hinterbliebenen ob Sie Spender werden.

Es ist wichtig, dass Sie mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin, Ihrer Familie oder Ihren Freunden über Ihre Entscheidung reden. So vermeiden Sie Undeutlichkeiten und eine schwere Entscheidung für Ihre Hinterbliebenen nach Ihrem Tod.

Auf dem Spenderformular können Sie wählen zwischen 4 Möglichkeiten. Sie kreuzen eine Wahl mit einem schwarzen oder blauen Kuli an (kein roter Kuli bitte). Falls Sie Ihre Wahl noch ändern möchten, schwärzen Sie das Feld an und kreuzen Sie Ihre neue Wahl an.

Wahl 1
Ich stelle meine Organe und Gewebe für Transplantation zur Verfügung nach meinem Tod.

Wollen Sie bestimmte Organe nicht zur Verfügung stellen, bitte kreuzen Sie diese auf der Rückseite dieses Spenderformulars an.

Wahl 2
Ich stelle meine Organe und Gewebe nicht für Transplantation zur Verfügung.

Wahl 3
Meine Hinterbliebenen werden entscheiden ob meine Organe und Gewebe für Transplantation zur Verfügung gestellt werden.

In erster Instanz, entscheidet Ihr Partner oder Ihre Partnerin. In Abwesenheit vom Partner oder von der Partnerin, entscheiden Ihre Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Brüder und Schwestern, oder oft auch die Eltern oder Brüder und Schwestern Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.

Wahl 4
Nach meinem Tod wird eine spezifische Person entscheiden ob meine Organe und Gewebe für Transplantation zur Verfügung gestellt werden.

Füllen Sie die Name, Adresse und Telefonnummer dieser Person, die entscheiden muss, auf der Rückseite dieses Spenderformulars ein. Diese Person kann eine spezifische Hinterbliebene sein, aber auch einen Freund oder eine Freundin. Adressenänderungen dieser Person müssen Sie selbst am Spenderregister schicken. Kann diese Person nach Ihrem Tod nicht erreicht werden, denn werden Ihre Hinterbliebenen zurate gezogen. Falls Sie keine Hinterbliebenen haben, findet keine Organspende statt.